Gut zu Vögeln? Wie sind Sportunfälle mit Wildtieren versichert?

Es gibt heutzutage Menschen, die meiden den Wald, der Wölfe wegen. Und ganz ungefährlich sind Waldläufe im Frühjahr in der Tat nicht. Wer schon mal einen Eber, der seine Jungen schützen wollte, auf sich zurasen sah, der kennt das Gefühl, wenn man sich den Wolf herbeiwünscht.

Noch mit dem Skalp davon gekommen!


Feiger Raubvogelangriff aus dem Hinterhalt


In unserem Fallbeispiel hier kam die Gefahr von oben. Um genau zu sein von hinten und von oben. Zwischen Uschlag und Heiligenrode nistet ein Raubvogel. Und das Biest hat Langeweile. Und feige ist es auch. Blickt dem Gegner nicht mal in die Augen! Ärgerlich, wenn bei einer solchen Aktion auch noch das ohnehin spärlicher werdende Haar betroffen ist. Der Vogel kam von hinten und griff so richtig in den Skalp.

Welche Versicherung greift bei sowas?

Was passiert, wenn man tatsächlich beim Kampf mit einem Wildtier verletzt wird? Greift dann die Unfallversicherung? Die Krankenversicherung? Die Hausratversicherung? Hier erwacht mein berufliches Interesse. Gehen wir dem mal nach.

Unfallversicherung

Die herkömmliche Erklärung eines Unfalls, im Sinne der Versicherung, lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest.


Passt. Der Vogel kam definitiv von außen. Anders wäre es, wenn man selbst einen Vogel hat und von dem angegriffen wird. Das nennt man dann Wahnsinn. Dieser Angriff hier geschah plötzlich, der Vogel hätte ja vorher mal was sagen können. Und eine Gesundheitsschädigung ist definitiv eingetreten, zunächst eben durch die in den Kopf eingeschlagenen Krallen des Biestes. Für die Unfallversicherung ist jedoch die bleibende Schädigung entscheidend.

Nun leistet eine Unfallversicherung eigentlich immer nur dann, wenn eine Invalidität zurückbleibt (wir lassen mal hier Nebenleistungen wie Krankenhaustagegeld und dergleichen außen vor). 


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Klausel bei Infektionen

Gute Unfallversicherungen haben aber eine Klausel für Infektionen. Die besagt dann in etwa wie folgt: Hautverletzungen von Tieren oder Insekten (z.B. Bisse oder Stiche) gelten als Unfall. Eine Beschädigung der Haut sollte allerdings sichtbar sein. Selbst Infektionen, die durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzung übertragen wurden, bzw. wenn die Krankheitserreger durch oben genannte Ursachen in den Körper gelangt sind, gelten als Unfall.

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass dieser Unfall dann möglichst sofort einem Arzt vorgestellt werden muss. Nach dem Vogelangriff also direkt zum Doc laufen und dort dokumentieren lassen, dass der Kopf blutet. Wer weiß, auf welchem toten Tier der Raubvogel vorher gesessen hat. Es könnte durchaus möglich sein, sich irgendwelche Viren über die Krallen eines solchen Geiers einzufangen. Und wenn dies tatsächlich eine Invalidität zur Folge hat, sollte die Unfallversicherung auch leisten. Der klassische Leistungsfall dieser Klausel ist jedoch die Borreliose.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese, für jeden Werktätigen sehr wichtige Versicherung, kennt als Ursache den Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall. Ob die Krankheit durch Infektionen ausbricht, ist dabei irrelevant. Spinnen wir den Angriff des Vogels mal ein wenig weiter. Ist der Schreck so groß, dass du stürzt und dir dabei was Ernsthaftes zusiehst, kann dies durchaus eine Ursache für Berufsunfähigkeit sein. Und es ist ja nicht gesagt, dass dieser Raubvogel nur Läufer angreift. Was spricht dagegen, dass er sich auch mit Radfahren anlegt? Ein Sturz mit dem Mountainbike ist im Normalfall doch etwas schmerzhafter als einer beim Laufen. Es spricht also nichts dagegen, dass ein Kampf mit einem Raubvogel, wenn daraus gesundheitliche Folgen resultieren, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Leistung bringen kann. Das gilt sogar für die Pflegeversicherung.

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Haftpflichtversicherung?


Beschädigte Kleidung oder das verbogene Fahrrad nach dem Sturz, sind leider in keiner Versicherung gedeckt. Der Klassiker ist immer die Frage: ich habe meine Brille beschädigt, ich möchte das meiner Haftpflichtversicherung melden. In unserem Beispiel hier müsste schon der Vogel eine Haftpflichtversicherung haben. Die Frage allerdings ist, ob die leisten würde, denn das Mistvieh greift ja aus Vorsatz heraus an. Und Vorsatz ist nicht versicherbar.

Vorbeugung: Sei GUT ZU VÖGELN

Bleibt am Ende die Erkenntnis, dass es natürlich immer besser ist, keine Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen, Vorsicht ist und bleibt eben die Mutter der Porzellankiste. Im Frühjahr lohnt es tatsächlich, in gefährdeten Zonen den Blick nach oben und ab und zu nach hinten zu wenden. Vorsorglich kann man sich vielleicht auch einen Spruch auf den Nacken tätowieren lassen. 

Vielleicht kann der Vogel lesen und lässt von seinem Angriff ab, wenn da steht: GUT ZU VÖGELN. Zur Vorsicht sei jedoch auch damit geraten. Die Maßnahme kann gegebenenfalls zu Missverständnissen im Alltag führen. Wir wollen das hier aber nicht weiter aufdröseln.



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