Investitionspakt Sportstätten 2020

 

Neuer Goldener Plan geht an den Start

Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung "Investitionspakt Sportstätten 2020" unterzeichnet

Die Verwaltungsvereinbarung "Investitionspakt Sportstätten 2020" tritt mit Wirkung vom 13. Oktober 2020 in Kraft. Der Investitionspakt Sportstätten ist ein neuer "Goldener Plan" zur Sanierung von Sportstätten und Teil der Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramms der Bundesregierung.

Wir brauchen attraktive Sportstätten

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: "Der Goldene Plan setzt neue Akzente. Erstmalig hat er einen starken Bezug zum Städtebau. Wir brauchen attraktive Sportstätten, die für viele Menschen nutzbar sind. Ausreichend verfügbare, baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge ein wertvoller Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden."

Der "Investitionspakt Sportstätten" zielt auf die Schaffung von Orten zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration aller Bevölkerungsgruppen, der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.

Der Bund stellt für den Investitionspakt Sportstätten kurzfristig 150 Millionen Euro als Bundesfinanzhilfe an die Länder gemäß Art. 104 b Grundgesetz zur Verfügung. Gefördert werden können Sportstätten in Gebieten der Städtebauförderung sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung. In besonderen Fällen kann die Förderung auch in Abweichung von der Gebietskulisse der Städtebauförderung erfolgen. Förderfähig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten sowie deren typische bauliche Bestandteile und Einrichtungen.

Sportstätten stärker die Stadtentwicklung einzubinden

Anne Katrin Bohle: "Die Umsetzung des Goldenen Plans ist Herausforderung und Chance zugleich. Zum einen unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei der Bewältigung des Sanierungsstaus bei Sportstätten. Zum anderen ist der Goldene Plan eine Chance, Sportstätten stärker als bisher in die Stadtentwicklung einzubinden. Ich erwarte Synergieeffekte, angefangen bei der Bündelung von Fördermitteln bis hin zur Optimierung der Nutzung von Sportstätten, insbesondere für den Freizeit- und Breitensport."

Der in Ergänzung der Städtebauförderung 2020 neu aufgelegte "Goldene Plan" unterstützt Städte und Gemeinden bei einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz. Der Investitionspakt knüpft an den 1959 als Konsenspapier von der Deutschen Olympischen Gesellschaft verkündeten "Goldenen Plan" an, der als Programm aller staatlichen Ebenen zum planmäßigen Abbau des Sportstättenmangels in der Bundesrepublik Deutschland zur anerkannten Richtlinie für die sportpolitischen, planerischen und finanzpolitischen Entscheidungen zur Entwicklung der Sportstätteninfrastruktur wurde. 

Pressemitteilung, BMI vom 22.10.2020 

Bildquelle: © Image licensed by Ingram Image/adpic   

 

Dieses Blog durchsuchen