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Foto: Jonny B Pixelio.de |
Eine häufig
gestellte Frage: Sohn oder Tochter nehmen nach der Schule kein Studium auf
sondern überbrücken ein Jahr mit einem Minijob und reisen einige Monate um die
Welt. Achtung: Für manche Privathaftpflichtversicherer ein Grund zur Ablehnung
eventueller Schäden.
In einem aktuellen
Fall wollte eine Privathaftpflichtversicherung einen Schaden nicht regulieren,
weil der schadensverursachende Sohn der Familie volljährig und Minijobber ist,
und noch nicht an der Uni eingeschrieben war.
Gute
Versicherungsbedingungen sehen daher so aus: Volljährige Kinder sollten solange
sie sich noch
in einer Schul-
oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden mitversichert sein.
Die Art der Ausbildung sollte, um Mißverständnissen vorzubeugen, genau
definiert sein als berufliche Erstausbildung - Lehre und/oder Studium, Betriebspraktika,
nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen u.ä..
Wartezeiten von
bis zu einem Jahr nach Beendigung der Schulausbildung gelten in guten
Versicherungsbedingungen als „unmittelbar anschließend“. Der
Versicherungsschutz sollte auch dann weiter bestehen, wenn während dieses
Zeitraumes eine Aushilfstätigkeit ausgeübt wird. Bei Arbeitslosigkeit im direkten Anschluss an die Schul-/Berufsausbildung sollte Versicherungsschutz
bis zu längstens einem Jahr kein Problem sein.
Viel Freude beim Sport wünscht