Erst Dauerregen dann Schneeschmelze - achten Sie auf Ihre Elementarversicherung!


Foto: M.Großmann_pixelio.de
Sicher, das Thema hat wenig mit Laufen zu tun. Doch angesichts des Dauerregens und der Schneemassen in den Bergen, die irgendwann mal wieder schmelzen werden, droht auf alle Fälle Überschwemmungsgefahr! Hauseigentümer ohne Elementarversicherung bekommen im Schadensfall nach Naturkatastrophen keine Soforthilfen mehr vom jeweiligen Bundesland. Soforthilfen bei Elementarschäden gibt es nur noch, wenn seitens der Versicherungswirtschaft kein Schutz angeboten wird. Handeln Sie, denn wenn die Flut kommt, ist es zu spät!

Nothilfe nur Ausnahmefall

Die Bilder der letzten Jahre haben wir alle noch in den Köpfen:  Braunsbach in Baden-Württemberg, durch eine Schlammlawine verwüstet. Ein drohender Dammbruch in Nordrhein-Westfalen bedroht ganze Landkreise. Die sächsische Kleinstadt Grimma ist 2002 komplett "abgesoffen". Während in Baden-Württemberg fast 95 Prozent aller Häuser mit einer Elementarversicherung geschützt sind, sieht es leider in den anderen Bundesländern schlechter aus: Nur rund 60 Prozent aller Wohngebäude sind nicht gegen das Risiko durch Naturkatastrophen geschützt! Bei Überschwemmungen werden in Zukunft nur noch Soforthilfen an diejenigen Hauseigentümer gezahlt, die sich nicht versichern konnten. Aber Achtung: Der Versuch zählt!

Versicherungsschutz fast immer möglich

Entgegen der Unkenrufe von Verbraucherschützern lassen sich mehr als 99 Prozent aller Häuser gegen Naturgewalten versichern, so eine Erhebung der Nürnberger Versicherung. Die Versicherer bieten lediglich in absolut hochwasserkritischen Zonen keinen Schutz an. Das betrifft zum Beispiel den Ort Grimma, der bei den Flutkatastrophen in Sachsen 2002 und 2013 erheblichen Schaden genommen hat. Dort würde die Soforthilfe des Landes greifen, wenn Hauseigentümer keine Elementarversicherung abschließen konnten. Aber Achtung: Der Hauseigentümer muss nachweisen können, dass er sich um den Versicherungsschutz vergeblich bemüht hat! Dies dürfte anhand eines Beratungsprotokolls kein Problem sein.

460 Millionen Euro Soforthilfe im Jahr 2013

Allein im Jahr 2013 schüttete der Bund rund eine halbe Milliarde Euro an Soforthilfen nach Flutkatastrophen aus. Ein Großteil davon floss an Privathaushalte, um Häuser bewohnbar zu machen oder Hausrat zu ersetzen. Damit soll nun Schluss sein. Es könne nicht sein, dass sich Hauseigentümer nur auf den Staat verlassen und damit die Allgemeinheit für die Nachlässigkeit aufkommen muss, so die Innenministerkonferenz. Gleichzeitig müssen sich Bund und Länder darauf verständigen, in welchen Gebieten der Hochwasserschutz verbessert werden kann, damit über die Ufer tretende Gewässer nicht noch über Jahrzehnte eine Gefahr für Siedlungsgebiete sind.

Hausrat zählt extra

Ist die Bausubstanz versichert, kann immer noch das Mobiliar wegschwimmen, hier greift die Hausratversicherung. Das gilt natürlich auch für Mieter von Wohnungen oder Häusern. Auch hier gilt: Keine Elementarversicherung – keine Hilfe von Bund und Ländern. Ihre Hausratversicherung sollte also Elementarschäden beinhalten, damit nach dem nächsten Hochwasser die Möbel nicht über Spenden der ortsansässigen Kirchengemeinden beschafft werden müssen. Der Gedanke, ich wohne ja nicht am Fluss, ist allerdings fatal: Allein durch Starkregenfälle kommt es in den letzten Jahren immer häufiger zu Überschwemmungen – auch abseits von Flüssen oder Bächen – dieses Risiko lässt sich regional überhaupt nicht mehr kalkulieren.

Fazit: Elementarversicherung oder Naturkatastrophenversicherung: Mehr als 99 Prozent aller Gebäude können in Deutschland versichert werden. Letztendlich nutzen nur vier von zehn Hauseigentümern die Elementarversicherung. Damit sind 11 Millionen Häuser nicht abgesichert. Und: Das nächste Unwetter kommt mit Sicherheit!


Eine "trockene" Saison wünscht


Olaf

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