Die Urlaubszeit naht, und mit ihr viele Touristen. Was tun, nach einem Unfall mit einem Dänen oder Schweden?





Foto: Andreas Hermsdorf pixelio.de
Ein Knall und der Kühler qualmt. Der Fahrer im Auto vor dir hat die Gänge verwechselt und startet bei Grün zügig durch - im Rückwärtsgang. Was nun? Wo, und vor allem wie schnell, wird der Schaden reguliert?

Verschuldet ein ausländischer Fahrer einen Unfall, sollte man sofort dessen Versicherung anrufen. In der Regel hat jeder Fahrzeugführer eine Karte seiner Versicherung dabei. Gerade bei Auslandsschäden ist die sofortige Meldung des Schadens wichtig, auch, weil der Unfallverursacher als Übersetzer zur Verfügung steht. Sinnvoll: Einen europäischen Unfallbericht ausfüllen (gibt´s im Internet - also bitte im Auto deponieren) und den Führerschein und/oder Personalausweis des Unfallgegners fotografieren (um Schreibfehler bei Namen und Adresse zu vermeiden).

Zwei Varianten, die Schadensabwicklung zu beschleunigen: Reden Sie mit Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung. Im Normalfall übernehmen diese den Schaden an Ihrem Fahrzeug und rechnen die Schadenssumme mit dem ausländischen Versicherer ab. Achtung: Einen eventuellen Selbstbehalt müssen Sie natürlich vorschießen und durch den Schaden werden Sie im Folgejahr in Ihrer KFZ-Versicherung hochgestuft! Nach Erstattung der Schadensumme durch den ausländischen Versicherer erhalten Sie Ihren ursprünglichen Rabatt wieder zurück.

Die zweite Möglichkeit: Sie wenden sich ans Deutsche Büro Grüne Karte e.V. in Berlin. Das Büro wird Ihnen einen Anprechpartner nennen, in der Regel einen Schadensregulierer, der die Abwicklung Ihres Schadens mit dem jeweiligen ausländischen Versicherer übernimmt.

 

Gute Fahrt in den Urlaub wünscht

 

Olaf

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