Sportministerinnen und -minister der Länder erörtern Lockerungen



Die Sportministerinnen und -minister der Länder haben am Montag, 27. April 2020 über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie-Strategie beraten. 

„Mit ihrem Beschlussentwurf will die SMK [Sportministerkonferenz] einen Rahmen aufzeigen, innerhalb dessen die Länder die Erkenntnisse der ersten Lockerungsstufe auswerten und dann weitere Schritte beschließen können“, sagte die SMK-Vorsitzende Anja Stahmann. Ohne Nennung konkreter Termine sehe der Entwurf des SMK-Stufenplans folgende Schritte vor:

Zunächst solle der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport insbesondere von Sportvereinen wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote unter freiem Himmel stattfinden, die Kontaktfreiheit des Sports gewährleistet ist, ein angemessener Abstand zwischen den Sportlern gewährleistet ist sowie die Einhaltung der auch sonst üblichen Hygienemaßnahmen. Einzelne Sportarten werden ausdrücklich nicht genannt, entscheidend sei die Einhaltung der gesundheitspolitisch erforderlichen Maßnahmen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) habe bereits am 7. April 2020 eine geeignete Grundlage zur konkreten Umsetzung vorgelegt, die sich als Maßstab eigne. Sportartspezifische Vorgaben müssten die Fachverbände entwickeln.

Für das Training von Berufssportlerinnen und -sportlern sowie Kaderathletinnen und -athleten gebe es bereits heute in den meisten Bundesländern Ausnahmeregelungen. Wo das nicht der Fall sei, solle das nachgeholt werden.

Der Wettkampfbetrieb, gegebenenfalls auch ohne Zuschauer und unter den obengenannten Rahmenbedingungen, könne erst zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen werden. „Die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs ist grundsätzlich in jenen Sportarten zuerst denkbar, bei denen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gesichert werden kann“, sagte die SMK-Vorsitzende Stahmann. Die Zulassung des Wettkampfbetriebs in Kontakt- und Mannschaftssportarten könne erst der letzte Schritt der Lockerungen sein.

„Die Verbreitung des Coronavirus hat zu einschneidenden Beschränkungen im Alltagsleben geführt“, sagte die SMK-Vorsitzende abschließend. „Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die Sportverbände, Sportvereine und Sporttreibenden haben dies bislang in großer Solidarität mitgetragen.“ Wegen seiner Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Erhaltung der Gesundheit müsse der Sport in einer „für die Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht werden“. Dabei müssten „die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen“, betonte die SMK-Vorsitzende. „Maßgeblich bleiben daher die Einschätzungen der Virologen.“

Auszug aus der Pressemitteilung vom 20.04.2020
Bild: Image licensed by Ingram Image/adpic



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