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Du läufst so schön durch den Wald, und etwa 15 Kilometer später bleibst du stehen und denkst: DAS BÜGELEISEN!
Schön,
wenn die Rauchmelder funktionieren. Was aber, wenn die nicht gewartet oder gar
nicht vorhanden sind? Zahlt dann die Versicherung?
Der Einbau von Rauchmeldern soll
Menschenleben retten, sagt der Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Zwar muss jeder, der eine Hausrat- oder
Gebäudeversicherung abschließt, alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen
Sicherheitsregelungen beachten – die Rauchmelderpflicht eingeschlossen. Sollte
dem Vermieter, dem Mieter oder Eigentümer bei der Verwendung eines Rauchmelders
trotz alledem ein Fehler unterlaufen, riskiert er dennoch nicht den
Versicherungsschutz. Ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder
müsste Ursache für den Schaden bzw. die Schadenhöhe sein. Ein solcher
Zusammenhang kann aber in der Regel nicht hergestellt werden.
Anders ist der Sachverhalt in der
Vermieterhaftpflicht gelagert. Denn hier könnten
Haftpflichtansprüche, besonders bei Personenschäden, gegen den Vermieter entstehen,
wenn den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachgekommen wird. Die bisherige
Bilanz: Die Zahl der jährlichen Brandtoten hat sich auf etwa 400 halbiert.
Außer in Berlin und Brandenburg wurden in allen Bundesländern inzwischen Gesetze
zur Installation von Rauchmeldern erlassen.
Viel Spaß beim Frühlingssport wünscht
Quelle: GDV und Policenwerk