Sorgenfrei Laufen - Haftungsfrage Rauchmelder einfach erklärt

Foto: Rabengrund Pixelio.de


Du läufst so schön durch den Wald, und etwa 15 Kilometer später bleibst du stehen und denkst: DAS BÜGELEISEN!
Schön, wenn die Rauchmelder funktionieren. Was aber, wenn die nicht gewartet oder gar nicht vorhanden sind? Zahlt dann die Versicherung?

Der Einbau von Rauchmeldern soll Menschenleben retten, sagt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zwar muss jeder, der eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließt, alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachten – die Rauchmelderpflicht eingeschlossen. Sollte dem Vermieter, dem Mieter oder Eigentümer bei der Verwendung eines Rauchmelders trotz alledem ein Fehler unterlaufen, riskiert er dennoch nicht den Versicherungsschutz. Ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder müsste Ursache für den Schaden bzw. die Schadenhöhe sein. Ein solcher Zusammenhang kann aber in der Regel nicht hergestellt werden.

Anders ist der Sachverhalt in der Vermieterhaftpflicht gelagert. Denn hier könnten Haftpflichtansprüche,  besonders bei Personenschäden, gegen den Vermieter entstehen, wenn den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachgekommen wird. Die bisherige Bilanz: Die Zahl der jährlichen Brandtoten hat sich auf etwa 400 halbiert. Außer in Berlin und Brandenburg wurden in allen Bundesländern inzwischen Gesetze zur Installation von Rauchmeldern erlassen.




Viel Spaß beim Frühlingssport wünscht


Quelle: GDV und Policenwerk




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