Wohnungseinbrüche auf Höchststand - Läufer sollten auf die passende Hausratversicherung achten!

Die Zahl der Wohnungseinbrüche erreicht den höchsten Stand seit 2003. Deshalb, auch wenns unbequem scheint: Beim Joggen immer den Haustürschlüssel einstecken! Wer die Terrassentür nur anlehnt oder den Schlüssel unter der Fußmatte deponiert, hat keinen Anspruch auf Leistung seiner Hausratversicherung. Schon gekippte Fenster reichen, um den Versicherungsschutz zu verlieren.
Im Jahr 2015 haben Hausratversicherer in Deutschland 530 Mio Euro für 160.000 Wohnungseinbrüche geleistet, so der Einbruchreport des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dies ist der höchste Stand seit 2003, denn in den letzten 5 Jahren stieg die Einbruchhäufigkeit um 30% und der Schadenaufwand um 50%. Viele Täter kommen oft aus dem engeren und weiteren Bekanntenkreis der Opfer.

Nun will die Bundesregierung über die KfW Fördermittel für den Einbruchschutz ausschütten. Wichtiger aber ist: Schließen Sie beim Verlassen des Hauses immer alle Fenster und Türen!


Denn Hausratversicherungen können von der Leistung befreit sein, wenn ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde! Ob dies auf Ihre Police zutrifft, lässt sich den Versicherungsbedingungen entnehmen. Schon ein gekipptes Fenster genügt; auch eine NICHT abgeschlossene Haustür fällt unter den (schwer fassbaren) Begriff der groben Fahrlässigkeit. In vielen Verträgen sind solche Schäden gar nicht, oder nur in sehr geringem Umfang versichert.


Eine geeignete Hausratversicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sprechen Sie uns an! Ein sauber regulierter Hausratschaden rettet nicht nur Ihr Vermögen, sondern hilft auch bei  der Verarbeitung des Traumas einer Einbruchsituation.


Olaf Misch

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